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   OLG Frankfurt, 09.08.1982 - 20 W 403/82   

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https://dejure.org/1982,6041
OLG Frankfurt, 09.08.1982 - 20 W 403/82 (https://dejure.org/1982,6041)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.08.1982 - 20 W 403/82 (https://dejure.org/1982,6041)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. August 1982 - 20 W 403/82 (https://dejure.org/1982,6041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Kostentragung nach Erledigung der Hauptsache eines Wohnungseigentumsverfahrens; Anforderungen an die Wahl des Zeitpunktes einer Eigentümerversammlung; Wiederholungsversammlung an einem Werktag vormittags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 398 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2022 - 13 S 38/21

    Fehlerhafte Ladung führt zu ungültigen Beschlüssen

    Eine Einberufung zur "Unzeit" (zB Vormittag oder früher Nachmittag eines Arbeitstages) ist im Regelfall nicht zulässig (OLG Frankfurt a. M. NJW 1983, 398).
  • BayObLG, 16.07.2004 - 3Z BR 100/04

    Ladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins - Begriff der "besonderen

    Der Zeitpunkt der Versammlung muss den Mitgliedern zumutbar, d. h. verkehrsüblich und angemessen sein (Stöber Handbuch zum Vereinsrecht 7. Aufl. Rn. 460; Reichert Rn. 831; vgl. für die Wohnungseigentümerversammlung OLG Frankfurt NJW 1983, 398; LG Lübeck NJW-RR 1986, 813; für die Gesellschafterversammlung der GmbH BGH WM 1985, 567 f.).
  • AG Krefeld, 05.08.2015 - 14 C 23/15

    Einhaltung der Frist zur Einberufung einer Eigentümerversammlung hinsichtlich

    Das bei der Frist eingeräumte Ermessen ist gerichtlich nachprüfbar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.08.1982 - 20 W 403/82, in: OLGZ 1982, 418ff.), insbesondere daraufhin, ob die Abkürzung der Frist durch die Dringlichkeit der Maßnahme gerechtfertigt war und ob durch die Fristverkürzung ein Wohnungseigentümer an der Ausübung seines Stimmrechts behindert worden ist (LG München, Urteil vom 16.05.2011 - 1 S 5166/11, in: NJW-RR 2011, 1580f.; Merle in: Bärmann, a.a.O., Rn. 36).
  • OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01

    Kein Stimmrecht des Nießbrauchers

    Der Ort muss daher verkehrsüblich und zumutbar sein, um allen Wohnungseigentümern die Teilnahme zu ermöglichen und nicht zu erschweren (vgl. Senat FGPrax 2001, 64 = NJW-RR 2001, 516; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 418; …
  • OLG Hamm, 12.12.2000 - 15 W 109/00

    Eigentümerversammlung in Wohnwagen des Verwalters - Zumutbarkeit - Zeit zwischen

    Zeit und Ort müssen daher verkehrsüblich und zumutbar sein, um allen Wohnungseigentümern die Teilnahme zu ermöglichen und nicht zu erschweren (OLG Frankfurt OLGZ 1982, 418; …
  • OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95

    Anfechtung des Eigentümerbeschlusses wegen Verstoßes gegen die

    Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur (Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn 5; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rn 3, § 24 Rn 1 a; Deckert ETW 4, 40) und in der Rechtsprechung (OLG Frankfurt OLGZ 82, 418; OLGZ 84, 333; OLG Hamm OLGZ 90, 57) dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, daß die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist.
  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2021 - 13 S 38/21
    Eine Einberufung zur "Unzeit" (zB Vormittag oder früher Nachmittag eines Arbeitstages) ist im Regelfall nicht zulässig (OLG Frankfurt a. M. NJW 1983, 398).
  • LG Stuttgart, 23.04.2020 - 19 S 23/20

    Wohnungseigentum: Gültigkeit eines Vergemeinschaftungsbeschlusses;

    Weiter sollte vermieden werden, dass ein Wohnungseigentümer Urlaub nehmen muss, um an der Versammlung teilzunehmen (OLG Frankfurt a. M. OLGZ 1982, 418 OLG Düsseldorf WuM 1993, 305).
  • BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 2 Z 68/86

    Eigentümerversammlung; Einberufung; Sonntag; Zulässigkeit

    Der Zeitpunkt der Eigentümerversammlung muß sich im Rahmen des Verkehrsüblichen und für den einzelnen Wohnungseigentümer Zumutbaren halten (OLG Frankfurt, OLGZ 1982, 418).
  • OLG Hamm, 21.05.2001 - 15 W 51/01

    Zur Ermöglichung der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung, §§ 23, 25 Abs. 2

    daher verkehrsüblich und zumutbar sein, um allen Wohnungsei­ gentümern die Teilnahme zu ermöglichen und nicht zu erschweren (OLG Frankfurt OLGZ 1982, 418; BayObLGZ 1987, 219; Senat ¥ a.a.O.; Staudinger/Bub, 13. Bearbeitung, § 24 WEG Rdn. 44 ff.).
  • AG Essen, 05.07.2022 - 196 C 32/22

    Beginn der Eigentümerversammlung um 16.00 Uhr grds. nicht zulässig

  • LG Lübeck, 28.10.1985 - 7 T 556/85

    Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung wegen Abwesenheit eines

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